"Bei der Beantragung muss grundsätzlich ein Schwerbehindertenausweis oder ein entsprechendes Dokument (z.B. Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, Rentenbescheid oder Pflegegeld-Bescheid) vorgelegt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit ist der verlängerte Nachweis erneut vorzulegen."
Die Depression kann mit einer in schwarz gekleideten Dame verglichen werden. Wenn sie kommt, so weise sie nicht weg, sondern bitte sie zu Tisch als Gast und höre, was sie Dir zu sagen hat. C.G. Jung Mehr Informationen zu meinem Blog www.depri-blog.de.tl
Genau lesen!
(Für mehr Infos hatte ich eh den Link in meinen Blog reingebracht.)